Mit der eigenen Homepage etwas Geld zu verdienen ist bekanntlich nicht schwer, doch es zu einem vernünftigen Nebenverdienst auszubauen, bei dem Zeitaufwand und Auszahlungen in einem sinnvollen Kosten-Nutzern-Verhältnis stehen oftmals schon!
Doch auch diese Hürde nehmen immer mehr Webmaster und stehen dann vor der nicht ganz unwichtigen Frage, wie sie diese Nebenverdienste am besten versteuern. Viele kommen zu dem Entschluss eine eigene Firma zu Gründen und ihre Tätigkeit gewissermaßen amtlich zu machen. Dazu zählt sowohl dass ein Gewerbe angemeldet wird als auch dass die Inhaber ein Firmenkonto eröffnen um ihre Einnahmen ganz offiziell zu verbuchen. Zwar sehnen sich viele im Web Tätige nach der beruflichen Selbständigkeit, doch in der Regel reichen die Einnahmen durch Websites dann doch nicht aus um damit direkt den Schritt in die Vollbeschäftigung zu gehen. Meist werden also Kleinunternehmen gegründet, die dann im Nebenerwerb geführt werden. So kann man dann auch parallel dazu noch seinem Hauptjob nachgehen.
Kleinunternehmen werden gewissermaßen sogar subventioniert. Grundsätzlich werden Kleinunternehmer mit geringen Umsätzen aus Vereinfachungsgründen wie Nichtunternehmer behandelt. Die so genannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, sofern der Jahresumsatz unter 17.500 Euro liegt. Somit muss dann auch keine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer gezahlt werden, was einen erheblichen Vorteil gegenüber anderen Selbständigen darstellt. Ein Grund mehr warum gerade Webmaster mit einem geringen bis mittleren Nebenverdienst gerne Kleinunternehmen anmelden anstatt gleich einer Gesellschaft.
Wer sein Kleinunternehmen im Nebenerwerb führt, der sollte dies jedoch offen und ehrlich mit seinem Arbeitgeber abstimmten. Von diesem muss zuvor eine Genehmigung zum Ausüben einer Selbständigen Tätigkeit eingeholt werden. In vielen Fällen muss der Arbeitgeber diese sogar geben, es sei denn es gibt sehr gute Gründe dagegen. Kritisch wird es als Nebenselbständiger Webmaster vor allem dann, wenn man in der IT- oder gar der speziell Web-Branche hauptberuflich tätig ist. Dann kann der Arbeitgeber die Tätigkeit im Zweifel untersagen, weil sie so eine Konkurrenz zur Hauptbeschäftigung bzw. evtl. Zur Beschäftigenden Firma als solcher darstellen könnte. Den Arbeitgeber nicht zu informieren kann ein Abmahn- oder sogar Kündigungsgrund sein.
Davon abgesehen werden einem Kleinunternehmer aber kaum Hürden in den Weg gestellt. Die Anmeldung des Gewerbes kostet je nach ortsüblichen Gebühren etwa 15 bis 30 Euro und kann beim Gewerbemeldeamt der zuständigen Gemeinde durchgeführt werden. Mit dem Finanzamt muss man lediglich einmal jährlich im Zuge der Steuererklärung in Verbindung treten. Alles in allem ist ein Kleinunternehmen durchaus etwas was ein Webmaster sich ohne all zu große Sorgen trauen kann.